Tarife

Einsätze für eine IV Arbeitsplatzverfügung (Artikel 09)

oder eine IV Ausbildungsverfügung (Artikel 16):

120 CHF pro Dolmetschstunde

50 CHF pro Stunde Reisezeit ab Bahnhof Liestal BL

50 CHF pro Stunde Randzeit (z.B. Mittagspause, Wartezeiten)

Es wird immer auf eine Viertelstunde genau gerechnet.

Mindestens wird 1 Dolmetschstunde und eine Stunde Reisezeit verrechnet. Keine Einsatzpauschale. Keine Mehrwertsteuern.

Für öffentliche Institutionen (Schule, Amt, Spital, Polizei, Gericht etc.)

und Kultur Inklusion (Museum, Theater, Literatur, Film, Festival etc.):

145 CHF pro Dolmetschstunde

50 CHF pro Reisestunde und Randzeiten (z.B. Mittagessen, Wartezeiten)

ab Bahnhof Liestal BL

90 CHF pro Stunde Vorbereitung (z.B. Theater) nur nach gemeinsamer Absprache und gemäss individuellem Kostenvoranschlag.

Annulationskosten:

Bei Absage bis 24 Stunden vor dem Einsatz werden 100 % der bestellten Dolmetschzeit verrechnet. Dies gilt auch bei Zeitkürzungen vor Ort.

Bei Absage bis 5 Tagen vor dem Einsatz werden 75% der bestellten Dolmetschzeit verrechnet.

Ich arbeite mit den Dolmetscherinnen vom Netzwerk Gebärdensprachdolmetschen zusammen: www.netzwerk-gsd.ch